Teil 5: Der Gegenangriff der Schwiegereltern
Vier Tage später traf die erwartete Reaktion von Markus und Gabriele ein. Es war kein klärendes Gespräch von Markus, sondern ein offizielles, mit harten juristischen Formulierungen gespicktes Schreiben einer großen Berliner Anwaltskanzlei, die offenkundig von Gabrielens einflussreichem Bruder eingeschaltet worden war.
Sie forderten eine außergerichtliche Einigung, die es in sich hatte. Sie warfen mir vor, Markus psychisch manipuliert und die Ehe unter vorsätzlicher Täuschung eingegangen zu sein. Die Summe, die sie als Abfindung forderten, war astronomisch: eine halbe Million Euro bar sowie das lebenslange, unentgeltliche Wohnrecht für Gabriele in einem Nebengebäude unseres Anwesens.
Ich las das Schreiben und musste trotz der Ernsthaftigkeit der Lage unwillkürlich lachen. Es war so typisch für sie. Selbst nach einer solchen Niederlage begriffen sie nicht, dass sie gegen eine Wand gelaufen waren und dass ihre Drohungen ins Leere liefen.
Ich leitete das Schreiben direkt an meinen Anwalt weiter mit der klaren Anweisung: „Keine Kompromisse. Wir sehen uns vor Gericht.“
In den darauffolgenden Wochen verwandelte sich mein Leben in eine akribische juristische Vorbereitung. Markus versuchte mehrfach, mich auf dem Weg zum Auto abzufangen, bettelte um ein Gespräch und schwor, dass seine Mutter ihn manipuliert habe. Doch in seinen Augen sah ich längst keine Liebe mehr, sondern nur noch die nackte Angst vor dem finanziellen Ruin und dem Verlust seines gewohnten Luxus. Ich lehnte jedes Treffen ab.
Mein Anwalt, ein erfahrener und bissiger Prozessanwalt namens Dr. Weber, durchforstete sämtliche Unterlagen. Wir sicherten nicht nur die Stiftungsurkunden und die fehlerhaften Notarprotokolle, sondern bekamen auch durch einen zufälligen Zufall die hochauflösenden Videoaufnahmen der Hochzeitsfeier von einem alten Studienfreund, der die Szene im Hintergrund gefilmt hatte. Darauf war glasklar zu erkennen, wie Gabriele mich unter Druck setzte und Markus hämisch grinsend zusah.
Der Termin für die Hauptverhandlung wurde für Mitte November im Münchner Justizpalast festgesetzt.


